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50 Jahre Eichmann-Urteil: Zeugenschaft in NS-Prozessen

Am 15. Dezember 1961 endete der Jerusalemer Eichmann-Prozess. Der Auschwitz-Überlebende Yehuda B. berichtet über seine Erfahrungen als Zeuge im Prozess gegen Adolf Eichmann.

News vom 09.12.2011

Zeugenschaft in NS-Prozessen

Zeugenschaft in NS-Prozessen »

Ein israelisches Gericht verurteilte Adolf Eichmann am 15. Dezember 1961 in Jerusalem zum Tode. Der "Judenreferent" des Reichssicherheitshauptamts ließ zwischen 1941 und 1945 Millionen Juden in Konzentrations- und Vernichtungslager deportieren. Nach dem Krieg tauchte er in Argentinien unter, wo er 1960 vom israelischen Geheimdienst aufgespürt und für den Prozess nach Israel entführt wurde. In dem Gerichtsverfahren traten Überlebende der nationalsozialistischen Lager als Zeugen auf.

Der weltweit aufmerksam verfolgte Eichmann-Prozess, aber auch der zwei Jahre später folgende Frankfurter Auschwitz-Prozess zeigten die Bedeutung der Aussagen von Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgung. Erst später interessierte sich auch die Geschichtswissenschaft für die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen.

Zeugenschaft in NS-Prozessen

Die juristische Zeugenschaft in einem Gerichtsprozess unterliegt freilich anderen Bedingungen als die historische Zeitzeugenschaft in einem Interview. Statt der individuellen, oft traumatischen Erinnerungen werden in Strafverfahren wie dem Auschwitz-Prozess juristisch beweiskräftige Aussagen über die Verantwortung einzelner Täter gefordert.

Der jüdische Auschwitz-Überlebende und Künstler Yehuda B., der als Zeuge im Eichmann- und im Auschwitz-Prozess aussagte, berichtet von seinen Erfahrungen dabei.

Aus Anlass des 50. Jahrestags des Eichmann-Urteils ist das Kurzvideo "Zeugenschaft in NS-Prozessen" nun auf www.zwangsarbeit-archiv.de zu sehen.