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Entschädigung - Hintergrundinformationen

Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zählten lange zu den "vergessenen Opfern des Nationalsozialismus“, also zu den Opfergruppen, die vom deutschen Entschädigungsrecht nicht berücksichtigt wurden.

Das 1953 in Kraft getretene Bundesentschädigungsgesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte weitgehend von seinen Leistungen aus. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen gelang es der Bundesrepublik, die Entschädigung von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern rechtlich als "Reparationsansprüche“ zu definieren und damit auf die Verhandlungen um einen endgültigen Friedensvertrag zu verschieben.

Globalzahlungen an west- und osteuropäische Staaten

Zur Beförderung der Westintegration leistete die Bundesrepublik lediglich Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen, nämlich 1952 an Israel (3,5 Mrd. DM als materielle Aufbauhilfe) sowie zwischen 1959 und 1964 an mehrere westeuropäische Staaten (insgesamt 0,9 Mrd. DM). In dieser Phase zahlten auch mehrere Großunternehmen einige Millionen DM an die Jewish Claims Conference.

Die DDR lehnte aufgrund ihres Selbstverständnisses als antifaschistische Neugründung jegliche Entschädigung für ausländische NS-Opfer ab. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 folgten im Zuge des 2+4-Vertrags noch einmal Globalabkommen mit Polen (500 Mio. DM) sowie mit Weißrussland, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Russland und Weißrussland hatten dabei auch die NS-Opfer in den inzwischen souveränen baltischen Staaten zu berücksichtigen. Mit diesen Zahlungen sahen Regierung und Wirtschaft ihre Verantwortlichkeit damals als erfüllt an.

Die Debatte um die Entschädigung

Erst Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigte die Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wieder die nationale und internationale Öffentlichkeit. Die ersten politischen Initiativen der Bundestags-Grünen, des Europa-Parlaments oder der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste blieben noch erfolglos.

Erst der juristische und politische Druck in den USA konnte die Blockade Ende der 1990er Jahre aufbrechen. 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einrichten zu wollen. Parallel dazu führten Sammelklagen und Boykottdrohungen in den USA zur Gründung der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“, in der vor allem die exportorientierten Großunternehmen eine Beteiligung an einer humanitären Geste – ohne ein Schuldeingeständnis – anboten. Als Bedingung verlangten sie die Zusicherung von "Rechtssicherheit“ für die Unternehmen vor weiteren Klagen in den USA.

Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Nach langwierigen internationalen Verhandlungen wurde am 12. August 2000 durch ein Bundesgesetz die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet. Deutsche Unternehmen beteiligten sich mit rund fünf Milliarden DM an dem 10-Mrd.-DM-Fonds zur Entschädigung der ehemaligen ZwangsarbeiterInnen und anderer NS-Opfer sowie zur Einrichtung eines speziellen Fonds "Erinnerung und Zukunft“. Nach Feststellung der "Rechtssicherheit“ durch den Bundestag am 30. Mai 2001 konnten die Auszahlungen beginnen.

Die Regelung der Entschädigung mittels einer Stiftung sollte unbürokratisch sein und den Unternehmen, aber auch den betagten Opfern individuelle Gerichtsverfahren ersparen. In der Tat hätten die wenigsten Überlebenden das Ende solcher langwierigen Prozesse noch erlebt. Dennoch war die Entschädigung unterschiedlichster Opfergruppen in verschiedenen Ländern ein recht kompliziertes Verfahren, das in Kooperation mit sieben internationalen "Partnerorganisationen“ umgesetzt wurde. Diese waren für die Antragsannahme, die Feststellung der Leistungsberechtigung und die Auszahlungen zuständig. Ihr jeweiliger Finanzrahmen war in den internationalen Verhandlungen vorab festgelegt worden. 

Die Gestaltung der Auszahlungen

Aus dem Gesamtfonds von rund 4,6 Mrd. Euro zahlte die Stiftung EVZ Entschädigungen insbesondere an ehemalige KZ-Häftlinge und an deportierte mittel- und osteuropäische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter. Über 1,6 Millionen Überlebende erhielten einmalige Zahlungen, die je nach Herkunftsland und Schwere der Lagerbedingungen differierten.

KZ- und Ghetto-Häftlinge erhielten den Maximalbetrag von 7669 Euro (Kategorie A), Inhaftierte in Arbeitserziehungslagern und sogenannten "anderen Haftstätten“ bekamen zwischen 3068 und 7669 Euro, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie in der Regel 2556 Euro (Kategorie B).

Die Partnerorganisationen konnten dank einer Öffnungsklausel im Rahmen ihrer finanziellen Mittel weitere Opfergruppen berücksichtigen. Im Rahmen der Öffnungsklausel erhielten u. a. in der Landwirtschaft Eingesetzte und Kinderhäftlinge zwischen 536 und 2235 Euro. Wenn die Betroffenen nach 1999 verstorben waren, hatten die Angehörigen Anspruch auf die Leistung. Gesonderte Entschädigungen wurden aus den weiteren Mitteln der Stiftung für Versicherungs-, Vermögens- und "sonstige Personenschäden“  gezahlt.

Nicht Entschädigte

Aufgrund vorheriger internationaler Vereinbarungen wurden Kriegsgefangene von dem Gesetz nicht berücksichtigt, sofern sie nicht in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Auch die 1943 gefangen genommenen Italienischen Militärinternierten erhielten keine Entschädigung. West- und südeuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden nur anerkannt, wenn sie unter Haftbedingungen arbeiten mussten. Menschen, die in ihrem eigenen Heimatland von den Deutschen zur Arbeit gezwungen worden waren, wurden in Tschechien, Polen und Weißrussland berücksichtigt.

Historische Bedeutung der Entschädigung

Der finanzielle Aspekt der Entschädigung war angesichts der bedrückenden Armut vieler älterer Menschen in Osteuropa für die Betroffenen überaus wichtig. Daneben haben die Debatte um die Entschädigung, das Nachweis- und Auszahlungs-Verfahren selbst sowie die folgenden Aktivitäten der Stiftung und anderer Initiativen (Begegnungsprogramme mit Überlebenden, Ausstellungen zum Thema Zwangsarbeit usw.) dazu beigetragen, die lange vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins öffentliche Gedächtnis zu rufen, in ihren Heimatländern ebenso wie in deutschen Kommunen, Betrieben und der "großen Politik“. Das digitale Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945“ möchte die Erinnerungen der Betroffenen auch in Zukunft bewahren und zu Gehör bringen.

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