Am 20. Dezember 1963 begann der Frankfurter Auschwitz-Prozess. Im folgenden Video spricht der jüdische Auschwitz-Überlebende und Künstler Yehuda B. über seine Erfahrungen als Zeuge im Eichmann- und zwei Jahre später im Auschwitz-Prozess.
Am 20. Dezember 1963 wurde im Frankfurt am Main der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte aufgenommen. Angeklagt waren 23 Aufseher und Angehörige der Lagerverwaltung in Auschwitz. Im Laufe des Verfahrens wurden über 360 Zeugen vernommen: eine sehr schwere Aufgabe für viele Überlebende. Nachdem zwei Angeklagte wegen Krankheit ausgeschieden waren, endete der Prozess im August 1965 mit 17 Verurteilungen und 3 Freisprüchen.
Der weltweit aufmerksam verfolgte Frankfurter Auschwitz-Prozess, aber auch der Eichmann-Prozess im Jahr 1961, zeigten die Bedeutung der Aussagen von Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgung. Erst später interessierte sich auch die Geschichtswissenschaft für die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen.
Die juristische Zeugenschaft in einem Gerichtsprozess unterliegt freilich anderen Bedingungen als die historische Zeitzeugenschaft in einem Interview. Statt der individuellen, oft traumatischen Erinnerungen werden in Strafverfahren wie dem Auschwitz-Prozess juristisch beweiskräftige Aussagen über die Verantwortung einzelner Täter gefordert. Yehuda B., der als Zeuge im Eichmann- und im Auschwitz-Prozess aussagte, berichtet von seinen Erfahrungen dabei.
In der Reihe "Stimmen der Opfer am Ort der Täter" wird an der Topographie des Terrors ein Projektschultag angeboten, der die Zeugenschaft im Ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess zum Gegenstand hat. Die Schüler(innen) arbeiten dabei u. a. mit dem Interview von Yehuda B.